Cannabis am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt und was riskierst du?
- Ezra Judanin
- 6 days ago
- 3 min read
Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis im April 2024 fragen sich viele Konsument:innen – ob Patient:innen oder Gelegenheitsnutzer:innen – wie sich der Cannabiskonsum mit ihrem Arbeitsalltag vereinbaren lässt.
Was ist erlaubt?
Darf ich während der Arbeit konsumieren?
Muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben, wenn ich medizinisches Cannabis nehme?
Und was passiert, wenn ein Drogentest positiv ausfällt?
In diesem Artikel klären wir die wichtigsten rechtlichen und praktischen Fragen und zeigen, worauf du achten solltest, um keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu riskieren.
Medizinisches Cannabis im Job: Deine Rechte und Pflichten
Wenn du ein Rezept für medizinisches Cannabis hast, ist der Grundsatz zunächst klar: Es handelt sich um ein verschriebenes Medikament – ähnlich wie Schmerzmittel oder Antidepressiva. Arbeitgeber:innen dürfen dir den Konsum grundsätzlich nicht verbieten.
Trotzdem ist medizinisches Cannabis am Arbeitsplatz kein Freifahrtschein.
1. Muss ich den Arbeitgeber informieren?
Nein, grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Offenlegung.
Aber: Wenn dein Beruf besondere Anforderungen stellt – etwa als Fahrer:in, Pilot:in, Chirurg:in oder Maschinenführer:in – kann es rechtlich erforderlich sein, den Konsum offenzulegen. Hier geht es um den Schutz Dritter und die Verkehrssicherheit.
Praxis-Tipp: Ein ärztliches Attest, das deine Fahrtüchtigkeit und Arbeitsfähigkeit bescheinigt, kann im Zweifelsfall helfen.
2. Bin ich verpflichtet, 100 % leistungsfähig zu sein?
Ja.
Du darfst unter keinen Umständen "berauscht" zur Arbeit erscheinen – selbst mit Rezept.
Das heißt:
– keine Konzentrationsstörungen
– keine Reaktionsverzögerung
– keine körperliche oder geistige Einschränkung
Wenn du aufgrund der Nebenwirkungen (z. B. Müdigkeit oder Schwindel) nicht arbeitsfähig bist, musst du dich krankschreiben lassen – wie bei jeder anderen Medikation auch.
Freizeitkonsum: Wo die neue Freiheit endet
Seit der Legalisierung dürfen Erwachsene unter bestimmten Bedingungen Cannabis privat konsumieren. Doch:
Was du in deiner Freizeit tust, endet rechtlich gesehen an der Bürotür.
Grundsätze zum privaten Konsum:
Konsum während der Arbeitszeit – auch in Pausen – ist verboten.
Rauschwirkung bei Arbeitsbeginn kann als Pflichtverletzung gewertet werden.
Ein positiver Drogentest allein ist nicht automatisch kündigungsrelevant – aber wenn eine Gefährdung oder Leistungsbeeinträchtigung nachweisbar ist, kann es arbeitsrechtliche Folgen geben.
Vergleichbar mit Alkohol: Niemand verbietet dir, abends ein Glas Wein zu trinken – aber du darfst morgens nicht betrunken zur Arbeit erscheinen.
Was darf der Arbeitgeber? – Spielraum für Unternehmen
Arbeitgeber:innen haben in bestimmten Situationen das Recht, über den Cannabiskonsum ihrer Mitarbeiter:innen Bescheid zu wissen oder sogar präventiv zu handeln. Besonders in sicherheitsrelevanten Berufen oder wenn es bereits Vorfälle gab.
Mögliche Maßnahmen:
Hausinterne Verbote: Der Arbeitgeber kann ein vollständiges Cannabisverbot auf dem Firmengelände aussprechen.
Drogentests: In Berufen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (z. B. Transport, Medizin, Bau) können Tests verpflichtend sein – allerdings nur bei konkretem Anlass oder im Arbeitsvertrag geregelt.
Verhaltenskodizes: Viele Unternehmen integrieren klare Richtlinien zu Suchtmitteln in ihre Betriebsvereinbarungen.
Wichtig:
Diese Regelungen müssen rechtlich haltbar sein und mitbestimmungspflichtig, wenn ein Betriebsrat existiert.
Rechtliche Grauzonen & Fallstricke
1. Was passiert bei einem positiven Drogentest?
Ein positiver THC-Nachweis allein reicht nicht automatisch für eine Abmahnung oder Kündigung – entscheidend ist immer der Zusammenhang zur Arbeitsleistung und dem Risiko.
Beispiel:
Bürojob ohne Kundenkontakt: Ein positiver Test ohne erkennbare Beeinträchtigung ist schwer zu sanktionieren.
Busfahrer:in mit Fahrdienst: Hier reicht bereits der Verdacht einer Einschränkung für eine Suspendierung.
2. Kann ich trotz Rezept gekündigt werden?
In seltenen Fällen – ja.
Wenn du z. B. dauerhaft nicht mehr fähig bist, deine Tätigkeit auszuüben, oder du den Arbeitgeber nicht rechtzeitig über Einschränkungen informierst.
Tipps für Arbeitnehmer:innen mit Cannabis-Therapie
Dokumentiere Einnahme & Wirkung: Führe ein einfaches Protokoll – das kann in rechtlichen Auseinandersetzungen hilfreich sein.
Kläre mit deiner Ärztin/deinem Arzt: Ob die Medikation Auswirkungen auf Reaktion, Aufmerksamkeit oder Stimmung hat.
Kenne die Richtlinien deines Arbeitgebers: Manche Unternehmen haben interne Verhaltensregeln oder verlangen ärztliche Atteste bei Medikation.
Offene Kommunikation: In sicherheitsrelevanten Berufen empfiehlt sich ein proaktives Gespräch mit dem Arbeitgeber oder Betriebsarzt.
Vermeide Konsum vor oder während der Arbeitszeit – auch bei Events oder Firmenreisen.
Fazit: Verantwortung & Aufklärung statt Risiko
Cannabis, ob aus medizinischen oder privaten Gründen konsumiert – ist am Arbeitsplatz ein sensibles Thema. Mit der neuen Gesetzeslage steigt die individuelle Verantwortung, nicht unter Einfluss zur Arbeit zu erscheinen und Gefährdungen auszuschließen.
Wer sich rechtzeitig informiert, offen kommuniziert (wo nötig) und die Regeln kennt, bewegt sich auf rechtssicherem Terrain – und kann gleichzeitig von den positiven Effekten einer medizinischen Cannabistherapie profitieren.
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